Unter dem Begriff Sozialrecht ist der gesamte Bereich staatlicher Leistungen an Bürgerinnen und Bürger zu fassen. Sobald BürgerInnen von einer Behörde eine Leistung, wie z. B. Arbeitslosengeld, Rente, Heilbehandlung, Pflegegeld, Kindergeld usw., begehren, handelt es sich um einen Bereich des Sozialrechts.
Die Rechtsvertretung im Sozialrecht besteht daher vorrangig in der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen gegen den Staat. Wir vertreten und beraten Sie in allen Fragen des Sozialrechts, wie zum Beispiel:
Ein weiterer Bereich des Sozialrechts ist das Berufsrecht der Ärzte und anderer Heilberufe und Vertragsarztrecht. Hier beraten und vertreten wir bei:
In den gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten gibt es keinen Anwaltszwang. Anwaltliche Beratung und Vertretung kann jedoch sehr häufig angeraten sein, um seine Rechte auf Leistungen durchsetzen zu können.
Aber auch schon im Widerspruchsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung häufig notwendig für den Fall, dass die Behörde eine begehrte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang gewährt hat.