Gerade in arbeitsrechtlichen Fragen gehört zu unserer Tätigkeit neben der Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht auch die außergerichtliche Beratung und Vertretung, wie z.B.:
Im Arbeitsrecht vertreten wir als Fachanwälte die Interessen von Arbeitnehmern bei Aufnahme, Gestaltung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir beraten Betriebsräte oder Personalräte in Konflikten mit dem Arbeitgeber und unterstützen Sie bei der Vertretung Ihrer Mitarbeiter. Unternehmen, für die ein soziales Unternehmertum selbstverständlich ist, gehören ebenfalls zu unseren Mandanten.
Kollektive Gremien - Betriebsrat und Personalrat - beraten und vertreten wir beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvereinbarung und in der Einigungsstelle.
Wenn Sie Angestellter des öffentlichen Dienstes sind, so unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis den Besonderheiten des öffentlichen Dienstrechts.
Das öffentliche Dienstrecht ist gekennzeichnet durch eine Verbindung von Elementen des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts. Aufgrund der Überleitung der zuvor geltenden BAT-Verträge in TVöD-Verträge ergeben sich vielfältige Rechtsfragen, bei denen wir Ihnen als Rechtsanwälte gerne zur Seite stehen. So können Sie sich u. a. an uns wenden, wenn Sie Hilfe benötigen bei Fragen der